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RG, 17.06.1941 - 1 D 398/40 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Verschlußplomben nach den Vorschriften des Reichsnährstandes an Versandbehältnissen für anerkanntes Hochzuchtsaatgut sind Urkunden des Züchters und Versenders, nicht auch des Reichsnährstandes. Daher darf der § 269 StGB. nicht -- auch nicht entsprechend -- darauf ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 75, 306
Wird zitiert von ... (10)
- BGH, 26.06.1956 - 5 StR 179/56
Fahrgestellnummer - § 267 StGB
Es hat ferner Verschlußplomben, die nach den Vorschriften des Reichsnährstandes an Versandbehältnissen für anerkanntes Hochzuchtsaatgut anzubringen waren, als Urkunden des Züchters und Versenders anerkannt (RGSt 75, 306). - BGH, 08.09.1964 - 1 StR 292/64
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …
Dabei sind nicht nur die Tatbestände und die Strafdrohungen der verschiedenen Gesetze abstrakt aneinander zu messen; maßgebend ist vielmehr, welche Regelung in dem zu entscheidenden Einzelfall nach dessen besonderen Umständen die dem Täter günstigere Beurteilung zuläßt (RGSt 61, 76 f und 130, 135; 71, 42 f; 75, 306, 310; BGH LM StGB § 200 Nr. 2).Verfahrensvoraussetzungen hingegen treten mit dem Gesetz, das sie aufhebt, außer Kraft (RGSt 75, 306, 311).
- BGH, 07.11.1962 - 2 StR 269/62 Es ist davon auszugehen, daß der Strafantrag nach allgemeiner Rechtsprechung eine Bedingung der Verfolgbarkeit ist, also zu den Verfahrensvoraussetzungen gehört (vgl. u.a. RGSt 65, 150; 67, 53, 55; 75, 306, 310; BGHSt 6, 155), und daß es für diesen Bereich allein auf die tatsächlichen Gegebenheiten, nicht auf die Vorstellung des Täters, ankommt.
- BVerfG, 12.10.1976 - 1 BvL 18/75
Verfassungsrechtliche Prüfung der Frage des "milderen Gesetzes"
Nach gänzlich herrschender Auffassung beurteilt sich die Frage, welches von zwei (auf den Tatbestand anwendbaren) Gesetzen das mildere ist, in konkreter Betrachtungsweise danach, welches Gesetz im Einzelfall die mildeste Sanktion zuläßtL (RGSt 33, 187 (191); 60, 123 (124); 61, 130 (135); 64, 361 (362); 71, 42; 75, 306 (310); BGH LM Nr. 2 zu § 2a StGB ; MDR 1964, S 160; BGHSt 20, 74 (75); Eser in Schönke-Schröder, Strafgesetzbuch , 18. Auflage, 1976, § 2 Rdnr 25; Dreher, Strafgesetzbuch , 36. Auflage, 1976, § 2 Rdnr 10; Lackner, Strafgesetzbuch , 10. Auflage, 1976, § 2 Anm 3a; Pfeiffer-Maul-Schulte, Strafgesetzbuch Kommentar, 1969, § 2 Anm 2; Preisendanz, Strafgesetzbuch Lehrkommentar, 29. Aufl, 1975, § 2 Anm 3; Jescheck, Lehrbuch des Strafrechts, Allgemeiner Teil, 2. Aufl, 1972, S 111; Maurach, Deutsches Strafrecht, Allgemeiner Teil, 4. Aufl, 1971, S 116). - BGH, 22.09.1953 - 3 StR 473/52
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Verfahrensrecht tritt aber nicht nach Maßgabe des § 2 a StGB, sondern in der Regel zugleich mit dem Gesetz, das die Änderung ausspricht, in und außer Kraft (RGSt 75, 306 [310 f]). - BGH, 29.03.1955 - 1 StR 443/54
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Zu dem gleichen Ergebnis gelangt man auch von dem Rechtsstandpunkt aus, daß im Verfahrensrecht nicht früheres, sondern stets das gegenwärtig gültige Recht zu handhaben sei (Art. 5 Abs. 2, b des Gesetzes Nr. 33 AHK - Amtsbl S 514 - in Verbindung mit § 54 WiStG 1952; RGSt 75, 306, 310 f). - BGH, 26.06.1953 - 2 StR 645/52
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- BGH, 06.05.1975 - 1 StR 144/75
Möglichkeit der Begründung eines Gesamtvorsatzes bei Verwirklichung des ersten …
Er hat hierbei verkannt, daß die Frage nach dem milderen Gesetz sich nicht nach einem Vergleich der allgemeinen Strafdrohungen, sondern danach beurteilt, welche Regelung für den Einzelfall nach seinen besonderen Umständen die mildere Beurteilung zuläßt (RGSt 60, 123, 125; 75, 306, 310; BGHSt 20, 22, 29/30; 20, 74, 75). - BGH, 10.07.1956 - 1 StR 147/56
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Das Wahlrecht betrifft auch nur die Verfahrensart, ist also selbst verfahrensrechtlicher Natur und daher durch Art. 5 Abs. 2 b AHKGes Nr. 33 beseitigt (vgl RGSt 75, 306, 310 f). - BGH, 09.01.1953 - 2 StR 398/52
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Das mildere Gesetz i.S. des § 2 a Abs. 2 StGB ist das, welches für den jeweils vorliegenden Einzelfall ("konkret") die mildeste Beurteilung zulässt (RGSt 71, 42; 75, 306, 310).